Hier der Link für den Direktkandidaten Formblatt Unterstützungsunterschrift_Piraten
Bundestagswahlen
Gemäß § 27 des Bundeswahlgesetzes müssen bei Wahlen zum Deutschen Bundestag Parteien, die nicht bereits (aufgrund eigener Wahlvorschläge) im Bundestag oder in einem Landesparlament ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, sowie Einzelbewerber/innen Unterstützungsunterschriften sammeln, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. In jedem Bundesland, in dem die Partei mit einer eigenen Landesliste antreten möchte, benötigt sie die Unterschriften von 0,1 % der Anzahl der Wahlberechtigten bei der letzten Bundestagswahl oder von 2.000 Wahlberechtigten, je nachdem welche Zahl niedriger ist. Die Unterstützerunterschriften sind nur gültig, wenn die Unterschrift handschriftlich und persönlich geleistet wurde. Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur eine Landesliste unterstützen.
0 Kommentare zu “Unterstützerunterschriften”