Pressemitteilung zur Kreistagssitzung vom 19.06.2017
Die AfD Fraktion in Kreistag des Landkreises Stade hat am 19.06.2017 den Antrag auf Fassung der RESOLUTION „Demokratische Grundwerte bewahren- politisch motivierte Gewalt verurteilen“ eingebracht.

Alle anderen im Kreistag vertretenen Parteien und die Wählergemeinschaft haben sich in diesem Fall auf Initiative der FDP/PIRATEN zu einem gemeinsamen Vorgehen entschlossen. Ziel des Geschäftsordnungsantrages auf Nichtbehandlung war, der AfD keinen vermeidbaren Raum für ihre Selbstdarstellung zu bieten.

Der Inhalt der Resolution ist inhaltlich nicht zu beanstanden. Aber es kommt auch darauf an, wer ihn gestellt hat und welche Intention er damit verfolgt.

Als erstes ist festzustellen, das hier eine Selbstverständlichkeit in Form einer Resolution zu etwas besonderem gemacht werden soll. Für demokratisch fundierte Parteien gibt es somit keinen Bedarf eine solche Resolution zu fassen.

Das sah die antragstellende Fraktion offensichtlich anders.

Die AfD  hat sich unbestreitbare Verdienste erworben. Diese Verdienste sind:
–    das appellieren an niedere Instinkte,
–    das Schüren von Fremdenhaß und Intoleranz
–    und die einseitiger Betonung nationaler Interessen ohne Beachtung der Folgen für Deutschland, Europa und die Welt.

Im Januar 2016 forderte die Parteivorsitzende Frauke Petry den Schußwaffengebrauch gegen Flüchtlinge an der Grenze.

Die Europaabgeordnete und stellv. Parteivorsitzende von Storch legte noch eins drauf und wollte sogar Kinder und Mütter an der Grenze erschießen lassen, erbarmte sich nach Protesten aber auf die Erschießung von Kindern großzugig zu verzichten hielt aber die Erschießung der Eltern weiterhin für geboten.

In der Folge dieses gesäten unsäglichen Ungeistes folgten im Jahr 2016 mehr als 3.500 Übergriffe auf Flüchtlinge und deren Unterkünfte.

Natürlich könnte zu Gunsten der Antragsteller, angeführt werden, das diese nicht die im Bund agierenden Personen sind und hier alles anders ist.

Hier ein inzwischen gelöschter Beitrag von www.afd-landkreis-stade.de

12.06.2017 Jetzt müssen wir uns zuhause gegen den “Hindukusch” verteidigen

Hier wird der oben angeprangerte Fremdenhaß auch kommunal umgesetzt.

„Von Carl Schmitt stammt der bekannte Satz aus seiner politischen Theologie von 1922“

Carl Schmitt? Wer war Carl Schmitt?

Wenn wir ein wenig recherchieren stellen wir fest, daß er Herausgeber der Deutschen Juristen-Zeitung war. Das klingt respektabel, solange wir folgende Fakten nicht zur Kenntnis nehmen:

1.    Die Deutsche Juristen-Zeitung war das Organ der Reichsfachgruppe Hochschullehrer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen

2.    Das der Verlag des verfolgten Juden Otto Liebmann, der auch  die Deutsche Juristen-Zeitung verlegte, im Jahre 1933 durch den C.H. Beck Verlag arisiert wurde.

Ab 1934 war dann der Reichsfachgruppenleiter Dr. Carl Schmitt der Herausgeber der Deutsche Juristen-Zeitung. Am 13. Juli 1934 veröffentlichte Carl Schmitt einen Leitartikel mit dem Titel: “Der Führer Schützt das Recht” .
Carl Schmitt kommentiert und rechtfertigt hier das “Gesetz über Maßnahmen der  Staatsnotwehr” vom 03. Juli 1934. In diesem Gesetz wird die Ermordung von Ernst Röhm und anderen als “Staatsnotwehr” für rechtens erklärt.

Zitat:
“Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Mißbrauch, wenn er  im  Augenblick  der  Gefahr  kraft  seines  Führertums  als  oberster  Gerichtsherr  unmittelbar  Recht  schafft: … Der wahre Führer ist immer auch Richter. Aus dem Führertum fließt das Richtertum. “

Kein Wunder das der von der AfD Stade zitierte Carl Schmitt nicht als politischer Theologe sondern als „Kronjurist des NS-Staats“in die Geschichte eingegangen ist.

Die AfD erhebt Carl Schmitt, den Kronjuristen der Nationalsozialisten, zum politischen Theologen. Er war einen Haßprediger gegen Demokratie und Menschenrechte, der selbst nach 1945 die Verbrechen der Nationalsozialisten rechtfertigte. Einer Partei die sich auf Antidemokraten und deren Thesen beruft, hat nicht die geistig moralische Berechtigung sich durch einen solchen Antrag in eine Opferrolle zu begeben, die ihr nicht gebührt.

Wer wie im Antrag postuliert “Demokratische Grundrechte bewahren” will, darf denen,  die sich  auf die antidemokratischen Quellen des NS Regimes berufen, auch keine Plattform bieten.

Daher haben alle Anwesenden Mitglieder des Kreistages mit Aussnahme von drei AfD Abgeordneten, bei einer Enthaltung eines AfD Mitgliedes, den Antrag auf Nichtbehandlung in namentlicher Abstimmung angenommen (Anmerkung: die AfD ist mit 5 Abgeorneten im Kreistag Stade vertreten).

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